Alle abgebildeten Motive und Fotografien sind © Daniela Henninger.

Leistungen
1. Meine Leistungen sind:
Die Entwicklung und Herstellung von Illustrationen, Logos, Kunstwerken sowie Grafik-Design, Satz, Composings sowie Digitalfotografie.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, entwickle ich bei Auftragsarbeiten einen Entwurf. Nach Abstimmung, Korrektur und Freigabe des Entwurfs eine Reinzeichnung bzw. Feindaten.
Jede Abänderung eines Entwurfs oder einer Reinzeichnung nach Freigabe und jeder weitere Entwurf wird dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

3. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von mir gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.4/5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Das gilt für jegliches dem Auftraggeber überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Ausarbeitungsstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Es gilt besonders auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial, sowie für alle auf dieser Website veröffentlichten Bilder/Werke.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt mein Eigentum, und zwar auch in dem Fall, dass dafür Schadensersatz geleistet wird.

5. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials oder der Daten betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial / Datenmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte
1. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotografien, Composings und Archivbilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

2. Ich übertrage dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

4. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

5. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Für eine solche weitere Nutzung wird ein gesondertes Honorar erhoben.

6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über.

7. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach meiner vorherigen schriftlicher Zustimmung und nur bei entsprechender Kennzeichnung gestattet.

8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Tochterunternehmen, zu übertragen.

9. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung eines Urhebervermerkes am Bild selbst oder in der Publikation (z.B. Impressum), z.B. „Illustrationen Daniela Henninger“

10. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten (Briefing) begründen kein Miturheberrecht.

11. Nach Verwendung des Bildmaterials ist mindestens ein kostenloses und einwandfreies Belegexemplare an mich zu übergeben.

Nicht-digitales Bildmaterial

1. Falls das Bildmaterial nicht digital übermittelt wird, ist das Bildmaterial in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden.

2. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Auftraggeber auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang.

3. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz mindestens in Höhe des Auftragswertes zu leisten.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Aufwand zur Wiederherstellung des Werkes individuell festzulegen.

Nicht autorisierte Nutzung
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von mir erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, auch von Daten, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe mindestens des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und kostenfrei zahlbar.
Zahlt der Auftraggeber nicht mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er, ohne daß es einer gesonderten Mahnung bedarf, ab dem ersten Tag nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich ab Zugang schriftlich geltend zu machen.

2. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von Daniela Henninger als geleistet.

3. Bei Zahlungsverzug kann Daniela Henninger Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.